Statuten

§ 1. Name
Unter dem Namen Zirka besteht mit Sitz auf dem Erdbeerhügel eine Formation, welche sich in aller Form von allen Artikeln oder Paragraphen des schweiz. Zivilgesetzbuchs (ZGB) distanziert. Die Formation Zirka definiert ihre Regeln und Rechte anhand des Zirkagesetzbuchs (ZGB), welches nicht mit dem ZGB zu verwechseln ist.


§ 1.1 Anmerkung zu § 1. Name
Um allfällige Missverständnisse vorzubeugen, wird Michael Altermatt des Weiteren nur noch „Mike“ genannt. Diese Massnahme verhindert ein Verwechseln mit Michael Imhof, welcher unglücklicherweise den gleichen Vornamen hat. Da Verwechslungen dieser Art meistens beleidigenden Charakter tragen, ist diese Vorsichtsmassnahme unbedingt erforderlich.


§ 2. Zweck
Die Formation Zirka behält sich das Recht vor, keinerlei Zwecke oder Ziele zu verfolgen. Weiter spricht sie sich von jeglichen allfälligen Pflichten oder ähnlichen Gräueln frei.


§ 3. Mitgliedschaft
Die Formation Zirka besteht ausschliesslich aus:
1. Aktivmitglieder
2. Passivmitglieder
3. Freimitglieder
4. Ehrenmitglieder

§ 3.1 Aktivmitglieder
Die Aktivmitglieder können nur jeweils vor der Gründung der Formation einmalig und unwiderruflich per persönlicher Nachfrage aufgenommen werden. Eine Ausnahme bilden dabei die Aushilfen.

§ 3.2 Passivmitglieder
Als Passivmitglieder werden diejenigen Aktivmitglieder bezeichnet, welche während einem Stück gerade Pause haben oder einen Einsatz verpatzten. Die Passivmitgliedschaft kann temporär auch durch einen Lachanfall erlangt werden.

§ 3.3 Freimitglieder
Da alle Aktivmitglieder mehr oder weniger freiwillig mit dabei sind, sind alle Aktivmitglieder automatisch auch Freimitglieder.

§ 3.4 Ehrenmitglieder
Die Formation Zirka behält sich das Recht vor, jedes Aktivmitglied nach dem fünften vollbrachten Ton als Ehrenmitglied zu ernennen.


§ 4. Austritt
Da alle Mitglieder der Formation Zirka faktisch gar nie beigetreten sind (da alle Gründungsmitglieder sind), wird der Punkt „Austritt“ eigentlich voll und ganz überflüssig und hinfällig.


§ 5. Proben
Die Formation Zirka probt wöchentlich, ausser bei Ausnahmen, was normalerweise der Regel entspricht.


§ 6. Organe
Jedes Aktivmitglied behält sich das Recht auf folgende Organe vor:
1. Lunge (zum Blasen)
2. Herz (für den Rhythmus)
3. Augen (zum Notenlesen)
Alle weiteren Organe sind optional und nicht Sache der Formation Zirka.


§ 7. Die Generalversammlung
Die Formation Zirka verpflichtet sich, mindestens einmal jährlich eine Generalversammlung durchzuführen. Eine GV kann vor, während oder nach einer Probe stattfinden. Anträge müssen mindestens vor dem nächsten Antrag gestellt werden. Die GV ist dann beschlussfähig, wenn sich die Mitglieder in der Lage fühlen, gewichtige Fragen zu diskutieren. Die Generalversammlung hat folgende Geschäfte zu behandeln: 1. Appell mittels Handschütteln oder Anstossen
2. Situationsbericht mittels des ersten Wortführers
3. Erster dummer Spruch seitens des ersten Reinredners
4. Anschliessender zweiter dummer Spruch seitens des zweiten Reinredners
5. Sollte der dritte Punkt nicht eintreffen, so ist die GV nicht beschlussfähig


§ 8. Aktivmitgliederversammlung
Eine Aktivmitgliederversammlung findet dann statt, wenn sich mindestens zwei Aktivmitglieder zusammen im selben Raum befinden, befunden haben oder sich irgendwann befinden werden. Die Befugnisse einer Aktivmitgliederversammlung bestehen zum grössten Teil aus Unfug.


§ 9. Vorstand
Die Leitung der Formation Zirka obliegt dem momentan lautesten Wortführer. Der Vorstand besteht aus mindestens acht Aktivmitgliedern und wird von der Generalversammlung per Akkumulation gewählt. Die Aufteilung der Ämter innerhalb des Vorstands reguliert sich in einem dynamischen Prozess von selber. Der Vorstand konstruiert sich wie folgt:
1. Präsident (lautester Wortführer)
2. Vizepräsident (vorheriger Wortführer)
3. Opposition (meistens die Blechfraktion)
4. Diktator (der penetranteste Wortführer)
Die jeweiligen Ämter können auch zwei- oder dreifach besetzt werden – dies ist dem jeweiligen Lärmpegel im Proberaum zu entnehmen.


§ 10. Musikkommission
Die Musikkommission besteht aus mindestens zwei musikalisch begnadeten Aktiv, - Passiv, - Ehren –oder Freimitgliedern. Die Kommissionsmitglieder werden auf die Dauer einer einzigen Sitzung von sich selber bestimmt und unter grossem Applaus gewählt. Die Musikkommission befasst sich mit allen musikalischen Belangen und erfreut sich ab einem guten Kaffee.


§ 11. Finanzen
Die Finanzen bilden den unwichtigsten Teil der Formation Zirka, obwohl auch sie etwas mit Noten zu tun haben. Die gegenwärtig liquiden Mittel (kurz GLM) werden ausschliesslich dazu genutzt, horrend teures Notenmaterial zu kaufen, über die Anschaffung von perkussions-ähnlichen Scherzartikeln zu sinnieren und den geldgierigsten unter uns mit einer bisher inexistenten Auszahlung zu locken. Die Verwaltung der GLM obliegt automatisch und aus nahe liegenden Gründen dem topographisch höchst gelegenen Mitglied, was bei uns (unter Rücksichtnahme der Frisur) ohne Zweifel Mike als Zahlenschieber identifiziert. Dieses Amt ist, ganz im Gegensatz zu allen anderen, nicht einfach so auswechselbar und muss vom eben genannten ohne Murren bis auf Weiteres erledigt werden.


§ 12. Archivar
Die Formation Zirka verpflichtet sich, die sündhaft teuren Noten artgerecht und unter grösster Sorgfalt zu archivieren, um deren natürlichen Zerfall in kompostähnliche Komponente so lange als möglich hinauszuzögern. Als Notenarchivar fungiert dasjenige Mitglied, welches im Moment den grössten Notenhaufen bei sich zu Hause hat. Ausschlaggebend ist dabei das Netto-Gewicht.


Aus Angst vor destruktivem Aberglaube verzichten wir auf § 13.


§ 14. Copyright & Plagiate
Zirka bewerkstelligt keine Plagiate. Grund dafür ist die Tatsache, dass auf und vom Seltisberg prinzipiell nur Gutes produziert wird. Wer es wagt, geistlichen oder musikalischen Inhalt von Zirka zu kopieren, verändern oder mutwillig zu gebrauchen, ist wahrlich selber schuld.


§ 15. Inkrafttreten
Diese Statuten treten dann in Kraft, wenn sie von einer GV und / oder Aktivmitglieder-Versammlung mit einer 6/8-Mehrheit gutgeheissen oder zumindest beachtet worden sind. Fortan bilden sie die rechtliche und moralische Grundlage für das Bestehen der Formation Zirka. Allerdings behalten sich die Mitglieder der Formation Zirka vor, die Statuten als Richtlinien zu betrachten, welche zirka eingehalten werden müssen.

Die Band

Erfahren Sie etwas über die Mitglieder dieser Spassgesellschaft welche sich Zirka nennt...

Gründung

Wollen Sie auch einmal eine Band gründen und wissen nicht, wie das geht?! Unter dieser Rubrik erfahren Sie, wie wir das gemacht haben...

Statuten

Nicht zu unterschätzen bei einer Band welche sich in erster Linie aufs musizieren versteht, ist eine fundierte rechtliche Grundlage welche die Leitplanken für ein gutes Miteinander setzt...

Repertoire

Rock, Jazz, Funk? Was wir so alles zum besten geben erfahren Sie hier...

Kontakt

    Kontaktadresse Zirka: Michael Altermatt
    Hasenackerstr. 30
    4415 Lausen
    Tel. 079 743 74 02
    kontakt [at] zirka.ch